CannaShock 'Maximum Energy“ Kratom Gummies bieten dank 100mg Mitragyna Speciosa-Extrakt pro Portion ein einzigartiges und kraftvolles Entspannungserlebnis. Mitragyna speciosa ist ein in Südostasien heimischer Baum.
In dieser Region werden die Blätter seit Jahrhunderten für medizinische Zwecke verwendet. Sie enthalten den Mitragynin mit entspannender Wirkung. Ideal für alle, die eine beruhigende Wirkung ohne die Nachteile traditioneller Methoden suchen.
Genießen Sie die lebendige Mischung aus Geschmack und Wirksamkeit unserer ''Maximum Energy“ Kratom-Gummibärchen Blaubeere . Mit 2,33 Gramm Kratompulver mit 1,5% Mitragynin-Konzentration oder 50mg Mitragynin pro Gummibärchen sorgt jedes Gummibärchen für die gewünschte entspannende Wirkung.
Genießen Sie den perfekt ausgewogenen Geschmack von Blaubereere, der die Bitterkeit von Kratom mildert und Ihnen mit mehr geistiger Klarheit und Konzentration Energie für den Tag verleiht.
Dank der Verwendung von hochwertigem Kratom-Extrakt sind diese Gummibärchen perfekt für Kratom-Enthusiasten auf Reisen. Mit ihrer Fähigkeit, Entspannung, Klarheit und Konzentration zu fördern, sind diese Granatapfel-Kratom-Gummis eine angenehme Ergänzung für jede Kratom-Routine.
Erleben Sie die stimulierende Wirkung von Kratom kombiniert mit dem erfrischenden Geschmack von Blaubeeren in einem köstlichen Bissen.
Hinweis: Die Verwendung dieses Produkts ist nur für Personen ab 18 Jahren gestattet und wird schwangeren Frauen nicht empfohlen. Die Teilnahme am Straßenverkehr und/oder das Bedienen von Maschinen wird unter dem Einfluss dieses Produkts nicht empfohlen. Konsultieren Sie vor der Verwendung Ihren Arzt, wenn Sie schwanger sind, stillen oder gesundheitliche Probleme haben. Außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufbewahren. Informieren Sie sich über Ihre (lokalen) Gesetze und Vorschriften, ob Sie dieses Produkt importieren dürfen. Wir machen keine Angaben zum möglichen medizinischen Nutzen dieses Produkts. Der THC-Gehalt in diesem Produkt liegt gemäß EU-Gesetzgebung unter dem gesetzlichen Mindestwert von 0,2 %.